Unterschriften

Wir wollen an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen. Dafür fordert das Wahlgesetz von kleineren Parteien Unterschriften, um einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung zu belegen. In Rheinland-Pfalz benötigen wir dafür 2000 Unterschriften. Die sogenannten Unterstützerunterschriften sind komplett unverbindlich! (weitere Infos zu den Unterstützerunterschriften gibt es auf der Seite der Bundeswahlleiterin).

Eine ähnliche Regelung gilt für Direktkandidaten. Von ihnen braucht jeder 200 Unterschriften in seinem Wahlkreis.

Jeder wahlberechtigte Bürger Deutschlands darf sowohl eine Landesliste als auch einen Direktkandidaten mit seiner Unterschrift unterstützen (dafür werden zwei verschiedene Formulare benötigt). Diese dürfen auch von unterschiedlichen Parteien sein, aber eben nur eine Unterschrift pro Kategorie.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Anleitung

  1. Formular herunterladen und beidseitig (!) ausdrucken.
  2. Den Teil oberhalb des fettgedruckten „Bescheinigung des Wahlrechts“ ausfüllen.
  3. Ab hier gibt es drei Möglichkeiten. Entweder das Formular / die Formulare
    • selbst zum für Sie zuständigen Wahlamt bringen, dort abstempeln lassen und danach an eine der unterer Adressen schicken, oder
    • per Brief an das für Sie zuständige Wahlamt schicken, wobei ein Brief beigelegt wird, der darum bittet, die abgestempelten Formulare an eine der unteren Adressen zu schicken, oder
    • den unterschriebenen Zettel spätestens am 08.01.2025 an die untere Adresse schicken, damit wir die gesammelten Zettel selbst zu den jeweiligen Wahlämtern bringen können.

Sammelstellen für die Unterschriften:
dieBasis Landesverband Rheinland-Pfalz
Bitburger Str. 28a
54293 Trier


Regelungen

Die Unterschrift ist gültig, falls

  1. der Unterzeichner wahlberechtigt (über 18 Jahre) in Rheinland-Pfalz ist (Voraussetzung: deutsche Staatsbürger; seit drei Monaten mit Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz gemeldet; noch keine andere Partei unterstützt).
  2. das ausgefüllte und abgestempelte Formular rechtzeitig von uns beim Landeswahlleiter abgegeben wird (der Tag steht noch nicht fest, es steht aber der 20. Januar im Raum).
  3. das Formular vollständig und leserlich ausgefüllt ist.